Die
Geschäftsbedingungen; Das "Kleingedruckte" für GB,
NL, PL, CZ und DE.
Es
gelten folgende Punkte als für beide Seiten
verbindliche Vertragsbestandteile:
- Die S&W LTD Eurocommunication-Agency London-Hannover arbeitet gemäß
§ 84 HGB als Vermittler für die Fahrschule, welche die Leistungen für
den Auftraggeber erbringt und ist für die Anzahlung inkassoberechtigt.
- Für
die vermittelten Verträge gilt deutsches Recht gemäß den
Vertragsbestimmungen des BGB.
Der Vertrag kommt durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular geschlossen.
Als Gerichtsstand für Deutschland gilt Hannover als vereinbart.
- Die
Agentur ist verpflichtet die Kundenunterlagen versichert und den Datenschutzbestimmungen
entsprechend zu behandeln und unverzüglich in das entsprechende Ausstellungsland
zu übersenden.
- Aus
standesrechtlichen Gründen ist die Leistung der Agentur nicht als Rechtsberatung
in jedweder Form oder Art der Übermittlung zu verstehen.
- Die
Agentur haftet nicht für Fehlverhalten oder Unfähigkeit des Auftraggebers
sowie eines Schadens welcher dieser durch Dritte erleidet.
- Der Kunde
ist zur Mitwirkung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit verpflichtet,
insbesondere zur Einhaltung der gebuchten Prüfungstermine.
Nichtverfügbarkeit wegen Krankheit, Urlaub und anderen persönlichen
Gründen sind mindestens 2 Wochen vorher schriftlich (Post, Fax, E-mail) mitzuteilen.
Für GB gilt:
- Der
Auftraggeber erklärt, dass er genügend Grundkenntnisse der englischen Sprache besitzt. Ist dennoch ein amtlich zugelassener Dolmetscher erforderlich, wird die Gebühr i.H.v. z.Zt 200,--€ gesondert berechnet.
Für PL und CZ gilt:
- Die Inanspruchnahme eines amtlich zugelassenen Dolmetschers bei den Prüfungen ist im Leistungsangebot enthalten.
- Für die Nichteinhaltung von Prüfungsterminen, bzw. Wiederholungsterminen
haftet der Auftraggeber. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Höhe
von 75,- Euro sind vom Auftraggeber zu tragen.
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