Neue Rechtsvorschriften !
Die Fahrerlaubnisverordnung ersetzt Teil A (Zulassung von Personen) der StVZO
Kaum bemerkt, aber bereits seit dem 1. ]anuar 1999 gilt
die "Verordnung über die Zulassung von
Personen im Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher
Vorschriften, kurz Fahrerlaubnisverordnung /
FeV genannt.
Hierdurch ist es nicht nur möglich, sondern im Einklang mit dem EU Recht sogar vorgeschrieben, daß
auch ausländische Fahrerlaubnisse aus allen EU Ländern unbegrenzt anzuerkennen sind.
Eine Umschreibung muß nicht mehr erfolgen! Die früher notwendige
Umschreibung nach einer gewissen Frist ist somit vollständig
entfallen. Damit verlohren deutsche Behörden das Recht nationale Bestimmungen wie die MPU auf dem Umweg über diesen Verwaltungsakt für Euroführerscheine einzufordern.
Geregelt ist das neue Verfahren in der Fahrerlaubnisverordnung im Abschnitt 5. in den
§§ 28 und folgende.
Neue Fahrerlaubnisverordnung = Neue Rechtsvorschriften
Die neue dem EU Recht
angepaßte Fahrerlaubnisverordnung brachte eine Vielzahl von wichtigen
rechtlichen Änderungen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
ist grundlegend verändert worden.
Natürlich entbindet
eine EU Fahrerlaubnis nicht von der Pflicht, sich in dem jeweiligen Land,
in der von ihr Gebrauch gemacht wird, gesetzesgemäß
im Straßenverkehr zu verhalten. Auch ein EU Führerschein
kann bei strafbaren Verhalten eingezogen und/oder entzogen, bzw.
ein Fahrverbot erteilt werden.
|