FAQs: Häufig gestellte ( oder beantwortete? ; ) Fragen
Die häufigste E-mail Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde der Führerschein
abgenommen. Sie helfen bei bei der Wiederbeschaffung?
Frage wie geht das, und was muß man machen.
Bitte übersenden Sie mir per Post Informationen.
Ja, wir bieten unser Dienste für die Wiederbeschaffung an. Sie sind hier auf unserer Informations Seite, sehen Sie sich um.
Sie haben einen Monitor und sicher auch einen Drucker? Wir sind keine Organisation die Werbemüll versendet;)
Die z.Z. zweithäufigste Frage:
Ist es möglich auch den Motorradführerschein durch sie wieder
zu erlangen? - FS Klasse I -
Ja,
aber erst nach der Probezeit ( 1 Jahr B-Besitz ). Das sind die EU Richtlinen.
p. s. In PL und CZ ist das sofort möglich, solange diese Länder die EU Richtlinien nicht exakt umsetzen.
Wie sieht die Erfolgsquote Ihres Angebots aus?
Der Erfolg hängt allein von Ihnen ab.
Wir hatten schon Fälle von Dummheit und Überheblichkeit - da waren
wir machtlos:
Aber normal geht es hier darum, dass unsere Kunden eine Fahrerlaubnis erneut machen wollen,
schon Fahren können, die Verkehrsregeln schon beherrschen und keine Fahranfänger sind,
oder?
Die Erfolgsquote ist entsprechend: sehr gut.
Tips?
1. Sie sollten sich nicht aufregen und nicht über oder unterschätzen.
2. Sie sollten den Abend vor der Prüfung keine(n) Drogen/Alkohol zu sich nehmen.
3. Sie sollten bei den Fahrstunden nochmals aufgepaßt und gelernt haben.
Wenn jemand über ihre Firma einen Wohnsitz in GB in seinem Pass
eingetragen bekommen hat und daraufhin die vorläufige
Fahrerlaubnis bekommt, ist er dann bis zum Erlangen der ordentlichen
GB-EU Lizenz berechtigt Kfz in Deutschland zu führen?
Nein, § 28 Abs. 4 Ziff. 1 FeVO untersagt dies ausdrücklich.
Ist es ihrer Firma möglich für einen Interessenten die
Wohnsitzeinschreibung durchzuführen und danach einen
amerikanischen Führerschein in einen EU GB-Fs auf der Insel
umschreiben zu lassen? wenn ja: in welchem US - Bundesstaat muß die
Fahrerlaubnis erworben worden sein, damit die Umschreibung
unproblematisch vor sich gehen kann.
Ja, amerikanische Führerscheine werden in GB umgeschrieben; Einzelanfrage notwendig!
Ich denke ich habe Ihre Seiten aufmerksam gelesen...
Sie berufen sich unter anderem auf §§ 28. In diesem
Paragraphen steht aber im Absatz 3 folgendes: Im
Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über... 11.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, leider
konnte ich nirgends einen Paragraphen finden, der das Fahren mit einem
EU Führerschein unter den angenommen Voraussetzungen ( offene MPU )
explizit erlaubt.
1. Siehe:
Urteil vom 29.04.04 des EUGH auf unserem Link EU Recht.
Urteilsbegründung: Randnummern 49/78 sowie Ende.
2. Deutschland hat positivistisches Recht, d. h. es muß Ihnen von einem Gesetz ausdrücklich verboten werden, sonst ist es Ihnen erlaubt.
Ich habe Interesse an der GB Fahrerlaubnis.
Allerdings finde ich im Internet leider nur negative Hinweise, wie z.
B. diesen:
Ausschnitt ------------------------------------
Wer nach Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland eine Fahrerlaubnis im
europäischen Ausland machen möchte, wird merken, dass die
ausländische Behörde erst beim europäischen
Fahrerlaubnisregister nachfragt, ob Bedenken bestehen. Außerdem
gilt folgendes: Personen, denen in Deutschland eine deutsche
Fahrerlaubnis entzogen wurde, der Personen, die, um einem Fahrverbot
zuvorzukommen, ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben haben,
dürfen mit einem ausländischen Führerschein in
Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Dies gilt nicht nur solange
eine gerichtliche Sperrfrist besteht, sondern dieses Verbot gilt
ausdrücklich auch noch nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist.
Dies gilt immer dann, wenn die deutsche Führerscheinstelle eine
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigern würde, weil z.B. noch
keine positive MPU erfolgt ist.
ENDE-------------------------------------------------
Sie behaupten das Gegenteil ! Verstehe ich etwas falsch?
Meine Sperre endet bald, MPU habe ich noch nicht gemacht.
Welche Gesetzeslücke übersehe ich.
Bitte haben Sie Verständnis für meine Fragen, aber ich
möchte nicht unbedingt feststellen, dass nach einer Investition,
die ich im voraus entrichten muss,
alles an einer negativen Entscheidung einer Behörde scheitert.
Wir kennen die von Ihnen angesprochene
Problematik natürlich auch, nur: die Ansicht ist aus dem letzten Jahrtausend - mithin veraltet.
Es handelt sich bei den genannten Aussagen nicht um geltendes Recht.
Eine Quellenangabe wäre insofern hilfreich.
Wir beziehen uns ausschließlich auf die Vorschriften der FeVo und
die besagen eindeutig, dass ein ordnungsgemäß erworbener
Führerschein hier wie in jedem EU Land gültig ist, solange man keinen
erneuten Grund für einen Entzug gibt.
Für einen im Ausland befindlichen Deutschen gilt für den
Erwerb der Fahrerlaubnis nicht das deutsche, sondern jeweils das dortige
nationale Fahrerlaubnisrecht, egal was er vorher hier getan hat, und solange er hier nichts neues
verschuldet.
Das gilt ja umgekehrt für Nichtdeutsche, die hier in Deutschland sind oder wohnen auch.
Aber es ist natürlich durchaus im Interesse vom TÜV sowie
einigen Anwälten hier nicht exakte und nicht stichhaltige Halbwahrheiten zu
verbreiten.
Übrigens: Das von Ihnen genannte "Europäische
Zentralregister" existiert noch gar nicht, sondern ist eine Planung;
für England mit seiner liberalen Tradition ist ein Beitritt
ohnehin zur Zeit nicht denkbar.
Im Übrigen verweisen wir auf:
Urteil vom 29.04.04 des EUGH auf unserem Link EU Recht
Bitte beantworten sie mir folgende Frage: Was kann passieren, wenn ich mit einem von ihnen angebotenen EU Führerschein
in eine deutsche Polizeikontrolle komme.
Die haben doch Rückgriff auf die alten Geschichten oder.?
Wenn Sie einen gültigen EU Führerschein bei einer Polizeikontrolle
vorweisen, passiert gar nichts. Man wird Ihnen gute Weiterfahrt
wünschen, wenn es aktuell nichts zu beanstanden gibt.
Im Urteil vom 29.04.04 wurde
dieser Sachverhalt, wegen der zwei Auslegungsfragen des Amtsgerichts Frankenthal klargestellt; er wird in Randnummer 47 genannt.
Kann ich auch den LKW-Führerschein erwerben?
Wenn ja,
was würde es in etwa kosten, wenn nein, ist es möglich
aufbauend auf den neu erworbenen Euroführerschein (PKW)
in Deutschland ohne MPU den LKW-Führerschein zu erwerben?
Die
FEV schreibt zwingend vor, dass zum Erwerb eines der C-Klassen
die B-Klasse mindestens 1 Jahr im Besitz sein muss. Also kann
man später die LKW-Klassen aufbauend erwerben.
p. s. In PL und CZ ist das sofort möglich, solange diese Länder die EU Richtlinien nicht exakt umsetzen.
Mein Führerschein wurde am xxxx eingezogen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen
Führerschein zu erhalten?
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen
Für
den deutschen EU Führerschein? Alles was Ihnen die deutschen Behörden auferlegen?
Die Kosten liegen in Deutschland zwischen € 3.000,- und € 6.000,-.
Bedingungen und Preise für ausländische EU Führerscheine finden Sie unter Führerschein/Fahrschule.
Wie lange muss ich mit dem Aufenthalt in London rechnen und wie hoch werden die Anreise- und Unterkunftskosten bei Ihrer Vermittlung sein?
Für
Aufenthalt und Reisezeit müssen Sie ca. 3 - 5 Tage kalkulieren.
Selbstverständlich können wir auf Wunsch alles vermitteln, aber da
wir nicht wissen ob Sie First-Class fliegen wollen, mit Ihrem Wohnmobil
anreisen um das ganze mit einen Kurzurlaub zu verbinden, ob Sie
vielleicht Verwandte oder Bekannte in London haben, ob Sie argentinische
Rindersteaks bevorzugen oder nur von „fish and chips“ leben möchten, oder.....,
oder. Wir können wir über diese Kosten keine verbindlichen Aussagen machen, im Reisebüro nach Pauschal Angebot London suchen.
In
Polen und Tschechien müssen Sie mit gut 2 bis 3 Wochen rechnen.
Warum werden fast alle Gebühren im Voraus erhoben?
Auch
wir müssen Anzahlungen leisten für die Fahrschule,
Behörden, Dolmetscher(in), Wohnsitz etc.
Wir möchten diese Vorleistungen einfach nicht aus der eigener
Tasche finanzieren um später eventuell zu hören: Ja - ich weiß nicht, ist
mir doch zu teuer, April-April,
ich möchte jetzt nicht mehr ... oder sonstige Ausreden, und wir
vergeblich dem Geld hinterher rennen müssen.
Wenn ich Mitte Dezember meinen Führerschein haben möchte, wann muß ich damit anfangen.
Ca. 10 Wochen vorher im Durchschnitt.
Meine Sperre ist abgelaufen. die von der Behörde auferlegte MPU ist
trotz hervorragender med. Werte negativ ausgefallen. Dürfte ich
mit Wohnsitz in England trotz negativer MPU als Deutscher in
Deutschland mit englischem EU Führerschein fahren?
Mit
dem englischen EU Führerschein dürfen Sie weltweit uneingeschränkt
fahren, Deutschland bildet davon keine Ausnahme.
Wenn ich einen Führerschein, z.B. den A, in einem EU Land wie Frankreich
mache (z. B. aus Kostengründen), wird er in D. anerkannt? Muss ich
den umschreiben? Was ist, wenn ich ihn in Ungarn mache? Spreche gut
ungarisch und dort würde er nur ca 600 € kosten?
1. Sie benötigen einen Wohnsitz in dem jeweiligen EU Staat.
2. Bis auf England besteht in jedem EU Land eine Meldepflicht.
3. In meldepflichtigen Ländern muss der Behörde der Pflichtaufenthalt
nachgewiesen werden.
4. Bei einer Wohnsitzanmeldung (z.B. Niederlande) wird folgende
Frage gestellt: - sind Sie vorbestraft?
5. Sie antworten mit nein, da Sie sich keiner Schuld bewusst sind.
Innerhalb von 5 Minuten werden Sie zur "unerwünschten Person" in
Ihrem Reisepass abgestempelt, und müssen das Land in 3
Std. verlassen haben!
Warum?
Bei einem gerichtlich erlassenem Fahrverbot sind Sie behördlich
vorbestraft!
6. Sie antworten mit ja, was glauben Sie wird dann geschehen!?
7. Ungarn ist als ein neuer EU Mitgliedsstaat bei uns noch nicht bekannt
in der Handhabung!
Was bedeutet folgende Textpassage aus ihrem Anmeldeformular:
"gegen mich kein behördlicher Versagungsbescheid vorliegt, der
die Teilnahme am inländischen Kraftverkehr verbietet."
Ich habe nach einem Führerscheinentzug bei der Beantragung der
Wiedererteilung (nach Ablauf der Sperre) bereits die Auflage erhalten, ein "MPU" zu
machen, was ich verweigert habe.
Ist diese "MPU Auflage" gleichzusetzen mit einem "behördlicher
Versagungsbescheid"?
Diese
Frage ist verständlich und folgendermaßen zu beantworten:
Die Aufforderung zur MPU ist verwaltungsrechtlich als
Entscheidungshilfe für die Entscheidung der Verkehrsbehörde anzusehen, welche dann in
einem rechtsmittelfähigen Bescheid dem Antragsteller mitgeteilt wird.
Bei Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dem Antragsteller in
der Regel auf dem Antragsformular mitgeteilt, dass sich die Behörde nur 6
Monate an den Antrag gebunden fühlt, was bedeutet, dass die Auflage ( hier
MPU ) in dieser Zeit zu erbringen ist. Da die Auflage, eine MPU zu machen, kein eigenständiger Bescheid
ist, führt die Verweigerung in der Regel dazu, dass die Behörde
sich nach Ablauf der 6 Monate nicht mehr mit Ihrem Antrag beschäftigt.
Wenn Sie allerdings darauf bestehen, können Sie einen
kostenpflichtigen Versagungsbescheid verlangen, was Sie aber tunlichst unterlassen
sollten, da Sie bei "bestandskräftiger Versagung" Probleme bekommen
könnten.
Fazit: Am sichersten ist die schriftliche Rücknahme des Antrages auf
Erteilung der Fahrerlaubnis, innerhalb der 6 Monate, so dass für Sie kein
negativer Verwaltungsakt entstehen kann.
Darf man mit einem EU Führerschein trotz Sperre in Deutschland fahren?
Absolut: nein.
Wenn Sie mit einem EU Führerschein eines x beliebigen Landes fahren und erwischt
werden, sehen Sie alt aus.
Das ist: Führen eines KfZ ohne Fahrerlaubnis!
Die erteilte Sperre gilt für Sie als Person und nicht für das Papier
namens Führerschein. In jedem anderem Land, dürfen Sie allerdings fahren - es sei denn,
Sie haben auch in anderen Ländern Fahrverbote?
Vor 10 Jahren wurde mir der Führerschein wegen Unfall unter Alkoholkonsum
entzogen.
MPU wurde gemacht und nicht zugeteilt. Seit dieser Zeit keinen neuen
Antrag gestellt. Muss man nach 10 Jahren wieder zur MPU??
Diese Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
In der Finanztest (8/2001 - Seite 71) habe ich gelesen, dass Ihre Agentur eine
Gesetzeslücke bei der Anerkennung ausländischer
Führerscheine nutzt.
Was ist wirklich dran an dieser Geschichte?
Ja und Nein.
Ja - für jeden, der es als Gesetzeslücke betrachten will.
Nein - für jeden, der sein Recht als EU Bürger wahrnimmt.
Bei einem ausländischem Wohnsitz müssen 185 Tage Aufenthalt
nachgewiesen werden, ihr verarscht die Leute aber richtig gut!
Harter
Vorwurf!
Jetzt mal Futter bei die Fische:
1. Über das Aufenthaltsrecht wacht der den Führerschein ausstellende Mitgliedstaat.
2. Und welche Behörde könnte aktiv beweisen, dass ich meine persönlichen Bindungen und damit den ordentlichen Wohnsitz nicht 185 Tage im Ausland gehabt habe? Das Wohnsitzerfordernis soll lediglich "Führerscheintourismus" verhindern.
3. Maßgeblich sind die Bestimmungen des ausstellenden Mitgliedsstaates.
Es ist sogar so: "dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum
Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet
des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat."
Zitiert nach Randnummer 49:
Urteil vom 29.04.04 des EUGH.
4. Wir waren selbst Betroffene - wir haben da praktischische Erfahrung.
Ich bin es gewohnt mit der rechten Hand zu schalten. Die Briten schalten linkshändig. Reichen zur Umgewöhnung nur
10 Stunden?
Kein Problem - Das haben Sie schon nach der ersten Fahrstunde im Blut.
Warum: Sie lernen in London - im fließenden Verkehr, das
heißt mehr stehen als fahren.
Warum rät (mein) Rechtsanwalt Herr H. aus L. von Ihrer Leistung ab?
1. Er kennt die neue Rechtsverordnung und das Grundsatzurteil nicht?
2. Er ist ungeübt mit dem §§ 28?
3. Er arbeitet für den TÜV oder die DEKRA?
Resümee
Wir sind keine karitative Vereinigung mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, gehören weder zu einer Versicherungsgesellschaft noch zu einem Automobilclub.
Wir arbeiten professionell und für ein angemessenes Honorar. Und wir stellen dazu unser Wissen aus der Selbsterfahrung zur Verfügung.
Wir denken auf dieser Seite ist alles ausführlich beschrieben. Bei offene Fragen stehen wir für Fragen telefonisch oder per Mail offen. Broschüren, Kataloge oder dergleichen stehen insofern nicht zur Verfügung.
Für den Erwerb eines EU Führerscheins ohne MPU stellen wir unsere Kenntnisse und Organisation zur Verfügung.
Für die Durchführung müssen wir britische und andere ausländische Partner beauftragen,
die infolge der unterschiedlichen Rechtssysteme für jeden Einzelauftrag trotz EU nach wie vor eine Vorauszahlung verlangen.
Fragestellungen bitte an

Wir beantworten jede Frage umgehend.